Stasi 2.0

stasi20.png Jetzt hat also die Bundesregierung die Vorratsdatenspeicherung abgesegnet. Was sich bereits Ende 2005 im Europäischen Parlament angedeutet hat, ist nun in Deutschland mehr oder weniger Fakt.

Was diese Sauerei noch verhindern kann, ist eine Sammelklage beim Bundesverfassungsgericht. Der Rechtsanwalt Meinhard Starostik hat sich bereit erklärt alle, die sich auf der entsprechenden Webseite anmelden und ihm eine Vollmacht zur gerichtlichen Vertretung schicken zu vertreten. Das ganze kostet eine Briefmarke um die Vollmacht zu verschickt. Also mitmachen!

Der Entwurf für die Beschwerdeschrift kann auch auf der Webseite heruntergeladen werden.

Politisches | 18.04.2007 - 22:32

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